Ihre Fragen zur Einmietung
- Wo und wie lange können wir als Veranstalter in der Nähe des Volkshauses parken?
- Wo können wir Aus- und Einladen?
- Gibt es im Haus Lagermöglichkeiten?
- Was kostet uns eine Einmietung in Ihrem Hause?
- Welche Technik ist im Haus vorhanden?
- Können Sie das Personal für Garderobe, Einlass, Aufbauhelfer oder Ordner stellen?
- Wo können wir für unsere Veranstaltung die Tickets vertreiben?
- Über welches Ticketsystem verkauft die Jena Tourist-Information?
- Kann die Jenaer Tourist-Information auch die Abendkasse übernehmen?
- Wer ist am Veranstaltungstag unser Ansprechpartner vor Ort?
- Verfügen Sie über Künstlergarderoben?
- Ist das Volkshaus barrierefrei ausgestattet?
- Wer ist für das Catering im Haus zuständig?
- Kann das Catering mitgebracht werden?
- Wann müssen wir Vergnügungssteuer zahlen?
- Können wir unser Dekorationsmaterial von Ihnen entsorgen lassen?
- Haben Sie W-Lan-Anschlüsse?
- Besitzen Sie ein Ausstellungssystem?
- Wo können wir am Veranstaltungstag unsere Werbehänger anbringen?
- Wo können wir die Bestuhlungspläne des Volkshauses einsehen?
- Müssen wir unsere Veranstaltung bei der GEMA anmelden?
- Kommen auf uns Gebühren der Künstler-Sozial-Kasse (KSK) zu?
- Wer haftet bei Schäden, die während unserer Einmietung auftreten?
- Können wir an „Stillen Feiertagen“ das Volkshaus für eine Tanzveranstaltung mieten?
- Wann muss bei einer Veranstaltung die Brandwache anwesend sein?
- Ist im Volkshaus medizinisches Personal bei Veranstaltungen gefordert?
- Wie ist das Volkshaus im Fall der ersten Hilfe ausgestattet?
- Wo und wie lange können wir als Veranstalter in der Nähe des Volkshauses parken?
Das Parkhaus der Goethegalerie befindet sich ca. 100 m vom Volkshaus entfernt. Bitte beachten Sie dort die angegebenen Öffnungszeiten. ↑ zum Anfang - Wo können wir Aus- und Einladen?
Die An- und Ablieferung erfolgt über den Vorplatz, das Foyer und die Treppenhäuser
bzw. den Aufzug zum Großen Saal.
Entfernung Load-In zur Bühne: über Treppenhaus ca. 45m, über Aufzug ca. 15m. ↑ zum Anfang - Gibt es im Haus Lagermöglichkeiten?
In der Regel nicht, in Ausnahmefällen bitte mit dem Veranstaltungstechniker abstimmen. ↑ zum Anfang - Was kostet uns eine Einmietung in Ihrem Hause?
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie dazu bitte unsere Checkliste aus. ↑ zum Anfang - Welche Technik ist im Haus vorhanden?
Die Ausstattung entnehmen Sie bitte unseren raumbezogenen Downloads. Sollten Sie dennoch etwas vermissen, so kontaktieren Sie den Veranstaltungstechniker. ↑ zum Anfang - Können Sie das Personal für Garderobe, Einlass, Aufbauhelfer oder Ordner stellen?
Wir vermitteln Ihnen gern kostenpflichtig die gewünschte Zahl an Pauschalkräften. ↑ zum Anfang - Wo können wir für unsere Veranstaltung die Tickets vertreiben?
Für unsere eigenen Veranstaltungen verkaufen wir ausschließlich über die Jena Tourist-Information. Erfahrungsgemäß werden in dieser Einrichtung mehr als 80 % der Karten verkauft. ↑ zum Anfang - Über welches Ticketsystem verkauft die Jena Tourist-Information?
Über das Vibus Ticketportal. ↑ zum Anfang - Kann die Jenaer Tourist-Information auch die Abendkasse übernehmen?
Ja, bei Verkauf über das Vibus Ticketportal. ↑ zum Anfang - Wer ist am Veranstaltungstag unser Ansprechpartner vor Ort?
Wenn nicht anders vereinbart, kontaktieren Sie bitte die technischen Mitarbeiter . Da erfahren Sie den aktuellen Dienstplan. ↑ zum Anfang - Verfügen Sie über Künstlergarderoben?
In unserem Saaltrakt befinden sich 1 Aufenthaltsraum (Vorraum von 2 Garderoben) für cá 30 Personen sowie 3 Künstlergarderoben mit Sanitäranlagen. ↑ zum Anfang - Ist das Volkshaus barrierefrei ausgestattet?
Ja. Genaue Informationen finden Sie unter Ausstattung. ↑ zum Anfang - Wer ist für das Catering im Haus zuständig?
Die Exklusivrechte besitzt das gegenüberliegende Hotel Steigenberger Esplanade. ↑ zum Anfang - Kann das Catering mitgebracht werden?
Nein, wir sind vertraglich gebunden! (siehe oben) Ausnahmen sind bei Nutzung ausschließlich der kleinen Räume möglich. ↑ zum Anfang - Wann müssen wir Vergnügungssteuer zahlen?
Für entgeltpflichtige Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, o.ä. ↑ zum Anfang - Können wir unser Dekorationsmaterial von Ihnen entsorgen lassen?
Laut Vertrag ist der Mieter für die Entsorgung des Dekorationsmaterials zuständig. Nach vorheriger Absprache kann die Entsorgung gegen Entgelt vom Vermieter oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen durchgeführt werden. ↑ zum Anfang - Haben Sie W-Lan-Anschlüsse?
Im Großen Saal sind W-Lan-Anschlüsse möglich. Eine vorherige Anmeldung ist erwünscht. ↑ zum Anfang - Besitzen Sie ein Ausstellungssystem?
Nein, wir können aber gern bei der Vermittlung behilflich sein. ↑ zum Anfang - Wo können wir am Veranstaltungstag unsere Werbehänger anbringen?
Nach Absprache und bei freier Kapazität können wir Ihre Werbung an vorgesehenen Stellen im Außenbereich anbringen. ↑ zum Anfang - Wo können wir die Bestuhlungspläne des Volkshauses einsehen?
Bestuhlungspläne stehen zum Download bereit. ↑ zum Anfang - Müssen wir unsere Veranstaltung bei der GEMA anmelden?
Ob Ihre Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, können Sie bei der GEMA Bezirksdirektion Dresden erfragen. Für die Anmeldung und Bezahlung der GEMA ist generell der Veranstalter zuständig. Rechtmäßig sollte die GEMA-Anmeldung des Veranstalters vor dem Veranstaltungstermin beim Vermieter vorgelegt werden. ↑ zum Anfang - Kommen auf uns Gebühren der Künstler-Sozial-Kasse (KSK) zu?
KSK-Entgelte müssen bei allen Künstlern und Publizisten für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen unabhängig von deren Mitgliedschaft gezahlt werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei der KSK Wilhelmshaven. ↑ zum Anfang - Wer haftet bei Schäden, die während unserer Einmietung auftreten?
Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus Anlass der Benutzung der Mietsache entstehen.
Der Vermieter haftet für Schäden, die auf vorher nicht erkennbare mangelhafte Beschaffenheit der überlassenen Räume und des Inventars zurückzuführen sind. ↑ zum Anfang - Können wir an „Stillen Feiertagen“ das Volkshaus für eine Tanzveranstaltung mieten?
Laut dem Thüringer Feiertagsgesetz vom 21.12.1994, § 6 gilt ein erhöhter Schutz an Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag und Heilig Abend. Weitere Informationen dazu finden Sie hier ↑ zum Anfang - Wann muss bei einer Veranstaltung die Brandwache anwesend sein?
Bei Tanzveranstaltungen im großen Saal mit Rang- oder mit weiterer Raumnutzung sowie Sondernutzungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Raumvergabe. ↑ zum Anfang - Ist im Volkshaus medizinisches Personal bei Veranstaltungen gefordert?
Im Normalfall nein, bei Sondernutzungen nach Absprachen. ↑ zum Anfang - Wie ist das Volkshaus im Fall der ersten Hilfe ausgestattet?
Es gibt eine Trage und Sanitätskoffer. ↑ zum Anfang
